Planung

Am Anfang eines Bauvorhabens steht eine gründliche Planung. Im folgenden beschreiben wir die Vorgehensweise zur Verwirklichung ihres Bauwunsches. Dabei orientiert sich die Einteilung der verschiedenen Phasen an den Vorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Vor- und Entwurfplanung

Nach der Kontaktaufnahme beginnt die Umsetzung ihres Bauanliegens mit einem ausführlichen Gespräch. Bei diesem Treffen werden erste Überlegungen zur Entwurfsplanung besprochen, wie Raumanforderungen und örtliche Gegebenheiten des Baugrundstücks, sowie auch Ihre individuellen Vorstellungen bezüglich Gestaltung und Ausführung. Die ermittelten Grundlagen ermöglichen eine Eingrenzung der späteren Baukosten und eine weitere Finanzierungsplanung.  

Anschließend beginnen wir mit der  Entwurfsplanung und erarbeiten mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen konkrete Lösungsvorschläge für ihr  Bauvorhaben. Dabei fließen sämtliche Ihrer individuellen Anforderungen in ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept ein. Diese Phase kann sich  je nach der Art und vom Umfang des Bauvorhabens als komplex gestalten, so dass dieser Prozess eine längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Wir legen in der Vor- und Entwurfsplanung viel Wert auf eine individuelle Betreuung, um möglichst viele Fragen vor dem eigentlichen Baubeginn zu klären und dem Bauherrn eine größtmögliche Kostensicherheit zu geben.

Genehmigungsplanung

Nach der Entwurfsplanung folgt die Genehmigungsplanung, um die Erteilung einer Baugenehmigung zu erlangen. Dafür muss für ihr Vorhaben ein Bauantrag bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Zum Bauantrag gehören:

- Bauantragsformulare
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Amtliche Lageplan mit Schriftteil
- Bauzeichnungen
- EnEV-Nachweis
- Brandschutznachweis
- Raum- und Flächenberechnungen
- Kostenschätzung


In Deutschland dürfen Genehmigungsplanungen nur von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht werden. Genaue Regelungen dazu findet man in der jeweilig gültigen Landesbauordnung. Der behördliche Vorgang dauert rund 3 Monate bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Eine Ausnahme bildet ein deutlich reduzierter Genehmigungsprozess im Gültigkeitsbereich eines Bebauungsplanes. Hier verkürzt sich die Genehmigungsphase auf 2 Wochen. In der Regel arbeiten wir parallel an der Ausführungsplanung, so dass unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung die Bauarbeiten beginnen können. 
 

Ausführungsplanung

Im Rahmen der Ausführungsplanung, auch Werkplanung genannt, findet eine Detaillierung für die bauseitige Realisierung Ihres Bauvorhabens statt. Im Wesentlichen zählt man dazu die statischen Berechnungen, Bewehrungspläne, Abbundpläne für den Dachstuhl und weitere Ausführungszeichnungen. 

Die statischen Berechnungen, die man umgangssprachlich häufig auch als Statik bezeichnet,  stellen die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit ihrer Gebäudes sicher.  Dabei werden sämtliche Belastungen, wie zum Beispiel Eigengewicht, Verkehrslast, Windlast, Schneelast, Wasserdruck, Erddruck, Temperatur, Zwang und dynamische Lasten, für die Dimensionierung  des Bauwerks berücksichtigt. Bei größeren Bauvorhaben muss zusätzlich ein unabhängiger Prüfingenieur  die statischen Berechnungen begutachten. Für Ein- und Zweifamilienhäusern können wir durch die Eintragung als Qualifizierte Tragwerksplaner auf eine weitere Prüfung und damit  zusätzlichen Kosten verzichten.  

Bauüberwachung

Bei jedem Bauvorhaben muss ein Bauleiter gegenüber der zuständigen Baubehörde schriftlich benannt werden, der die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten kontrolliert. Diese Leistung bieten wir sowohl für die Bauausführung durch unser Unternehmen als auch bei Fremdvergabe an.

Der Bauleiter überwacht, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen  erfolgt. Dafür muss er die erforderlichen Weisungen erteilen und einen sicheren Baustellenbetrieb  sowie das gefahrlose  Ineinandergreifen aller Baugewerke gewährleisten. 

Zum Bereich der Bauüberwachung zählen auch die Einhaltung der nicht unerheblichen  gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, nach Abschluss der Baumaßnahme Revisions- und Bestandsplänen zu erstellen.

Energieberatung

Durch die internationalen Klimaschutzbemühungen und die aktuellen Preisentwicklungen auf dem Rohstoffmarkt gewinnt das energiesparende Bauen eine immer wichtigere Bedeutung.  Zu diesen Fragestellungen können wir Sie im Neubau und  Sanierungsfall kompetent beraten. Bei der Planung von Neubauten können moderne und regenerative Energiesysteme in Kombination mit hochwertigen, wärmedämmenden Baumaterialien die Einsparung von Betriebskosten mit dem Umweltschutz verbinden.

Mittels geeigneter Diagnosemethoden können wir Schwachstellen an ihrem Haus detektieren und  Sanierungs-empfehlungen erstellen. Ein optimierte Gebäudehülle erhöht den Wohnkomfort und hilft Heizkosten einzusparen. Jedoch gilt es in den meisten Fällen eine ohne- hin anstehende Sanierung zu nutzen.

Durch den hohen Stellenwert dieser Thematik sind inzwischen für die meisten Gebäude so genannte Energieausweise aufzustellen. Ähnlich wie bei Elektrogeräten schon lange angewendet, zeigen sie relativ einfach die energetische Qualität eines Hauses.