Planung
Am Anfang eines Bauvorhabens steht eine gründliche Planung. Im folgenden beschreiben wir die Vorgehensweise zur Verwirklichung ihres Bauwunsches. Dabei orientiert sich die Einteilung der verschiedenen Phasen an den Vorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Vor- und Entwurfplanung
Nach der Kontaktaufnahme beginnt die Umsetzung ihres Bauanliegens mit einem ausführlichen Gespräch. Bei diesem Treffen werden erste Überlegungen zur Entwurfsplanung besprochen, wie Raumanforderungen und örtliche Gegebenheiten des Baugrundstücks, sowie auch Ihre individuellen Vorstellungen bezüglich Gestaltung und Ausführung. Die ermittelten Grundlagen ermöglichen eine Eingrenzung der späteren Baukosten und eine weitere Finanzierungsplanung.
Anschließend beginnen wir mit der Entwurfsplanung und erarbeiten mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen konkrete Lösungsvorschläge für ihr Bauvorhaben. Dabei fließen sämtliche Ihrer individuellen Anforderungen in ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept ein. Diese Phase kann sich je nach der Art und vom Umfang des Bauvorhabens als komplex gestalten, so dass dieser Prozess eine längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Wir legen in der Vor- und Entwurfsplanung viel Wert auf eine individuelle Betreuung, um möglichst viele Fragen vor dem eigentlichen Baubeginn zu klären und dem Bauherrn eine größtmögliche Kostensicherheit zu geben.
Genehmigungsplanung
Nach der Entwurfsplanung folgt die Genehmigungsplanung, um die Erteilung einer Baugenehmigung zu erlangen. Dafür muss für ihr Vorhaben ein Bauantrag bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Zum Bauantrag gehören:
- Bauantragsformulare
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Amtliche Lageplan mit Schriftteil
- Bauzeichnungen
- EnEV-Nachweis
- Brandschutznachweis
- Raum- und Flächenberechnungen
- Kostenschätzung
In Deutschland dürfen Genehmigungsplanungen nur von einem
bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht werden.
Genaue Regelungen dazu findet man in der jeweilig gültigen
Landesbauordnung. Der behördliche Vorgang dauert rund 3 Monate
bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Eine Ausnahme bildet ein
deutlich reduzierter Genehmigungsprozess im Gültigkeitsbereich
eines Bebauungsplanes. Hier verkürzt sich die
Genehmigungsphase auf 2 Wochen. In der Regel arbeiten wir
parallel an der Ausführungsplanung, so dass unmittelbar nach
Erteilung der Baugenehmigung die Bauarbeiten beginnen können.
Ausführungsplanung
Im Rahmen der Ausführungsplanung, auch Werkplanung genannt, findet eine Detaillierung für die bauseitige Realisierung Ihres Bauvorhabens statt. Im Wesentlichen zählt man dazu die statischen Berechnungen, Bewehrungspläne, Abbundpläne für den Dachstuhl und weitere Ausführungszeichnungen.
Die statischen Berechnungen, die man umgangssprachlich häufig auch als Statik bezeichnet, stellen die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit ihrer Gebäudes sicher. Dabei werden sämtliche Belastungen, wie zum Beispiel Eigengewicht, Verkehrslast, Windlast, Schneelast, Wasserdruck, Erddruck, Temperatur, Zwang und dynamische Lasten, für die Dimensionierung des Bauwerks berücksichtigt. Bei größeren Bauvorhaben muss zusätzlich ein unabhängiger Prüfingenieur die statischen Berechnungen begutachten. Für Ein- und Zweifamilienhäusern können wir durch die Eintragung als Qualifizierte Tragwerksplaner auf eine weitere Prüfung und damit zusätzlichen Kosten verzichten.
Bauüberwachung
Bei jedem Bauvorhaben muss ein Bauleiter gegenüber der zuständigen Baubehörde schriftlich benannt werden, der die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten kontrolliert. Diese Leistung bieten wir sowohl für die Bauausführung durch unser Unternehmen als auch bei Fremdvergabe an.
Der Bauleiter überwacht, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfolgt. Dafür muss er die erforderlichen Weisungen erteilen und einen sicheren Baustellenbetrieb sowie das gefahrlose Ineinandergreifen aller Baugewerke gewährleisten.
Zum Bereich der Bauüberwachung zählen auch die Einhaltung der nicht unerheblichen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, nach Abschluss der Baumaßnahme Revisions- und Bestandsplänen zu erstellen.
Energieberatung
Durch die internationalen Klimaschutzbemühungen und die aktuellen Preisentwicklungen auf dem Rohstoffmarkt gewinnt das energiesparende Bauen eine immer wichtigere Bedeutung. Zu diesen Fragestellungen können wir Sie im Neubau und Sanierungsfall kompetent beraten. Bei der Planung von Neubauten können moderne und regenerative Energiesysteme in Kombination mit hochwertigen, wärmedämmenden Baumaterialien die Einsparung von Betriebskosten mit dem Umweltschutz verbinden.
Mittels
geeigneter Diagnosemethoden können wir Schwachstellen an ihrem
Haus detektieren und Sanierungs-empfehlungen erstellen.
Ein optimierte Gebäudehülle erhöht den Wohnkomfort und hilft
Heizkosten einzusparen. Jedoch gilt es in den meisten Fällen
eine ohne- hin anstehende Sanierung zu nutzen.
Durch den hohen Stellenwert dieser Thematik sind inzwischen
für die meisten Gebäude so genannte Energieausweise
aufzustellen. Ähnlich wie bei Elektrogeräten schon lange
angewendet, zeigen sie relativ einfach die energetische
Qualität eines Hauses.